Das Antragsverfahren im Zukunftsfonds ist zweistufig. Zuerst ist eine Skizze einzureichen. Die Skizze wird vom TIR Technologie- und Innovationsrat bewertet. Fällt diese Wertung positiv aus, wird das Vorhaben zur Einreichung eines Antrages zugelassen.
Abgabefristen zur jeweiligen TIR Sitzung
| Skizzen | Abgabe 04.01.2010 | zum TIR 01.03.2010 |
|---|---|---|
| Anträge | Abgabe 18.12.2009 | zum TIR 01.03.2010 |
| Skizzen | Abgabe 12.04.2010 | zum TIR 04.06.2010 |
| Anträge | Abgabe 06.04.2010 | zum TIR 04.06.2010 |
| Skizzen | Abgabe 13.09.2010 | zum TIR 29.10.2010 |
| Anträge | Abgabe 13.08.2010 | zum TIR 29.10.2010 |
Als vollständige Skizze sind einzureichen:
- Der Textteil Ihrer Skizze, der maximal 10 Seiten umfassen und unseren Vorgaben für die Skizzengliederung folgen sollte
- 1 Deckblatt für die Skizze (Formblatt s.u.)
- für jeden Partner, der Mittel im Zukunftsfonds Berlin beantragt, die unterschriebenen "Angaben zum Antragsteller" (Formblatt s.u.)
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Die Vorhaben des Zukunftsfonds Berlin werden von der Europäischen Union und dem Land Berlin kofinanziert. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung.

