Förderung
- Ist der Zukunftsfonds zur Zeit mit Geld ausgestattet?
- Werden aktuell Skizzen bzw. Anträge zur Förderung angenommen?
- Ich interessiere mich für eine Förderung. Was muss ich tun?
- Welche Art von Projekten fördert der Zukunftsfonds?
- Welche Technologiefelder u. Teilgebiete dieser Felder werden gefördert?
- Welche Kostenarten werden vom Zukunftsfonds gefördert?
- Bis zu welcher Summe kann ich eine Förderung beantragen?
- Welche Förderarten kennt der Zukunftsfonds?
- Muss ich mit Rückzahlungen an den Zukunftsfonds rechnen?
- Wie wird die Rückzahlung erhaltener Mittel gestaltet?
- Was ist der Unterschied zwischen industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung?
- Wird ein Projekt sicher über den zugesagten Zeitraum gefördert ?
Formalia
- Wie läuft das Bewilligungsverfahren ab?
- Welche Informationen und Formulare benötige ich zur Einreichung einer Skizze?
- Muss ich irgendwelche Termine bei der Antragstellung beachten?
- Wie lang sind die Bearbeitungszeiten im Zukunftsfonds?
- Welche Formulare und Dokumente benötige ich für die Antragsphase und wo finde ich diese?
- Kann ich den Antrag allein stellen oder brauche ich Partner?
- Was muss ich beachten, wenn einer meiner Projektpartner nicht in Berlin angesiedelt ist?
- Angabe „eigene Vorarbeiten“ im Antrag
- Projektaudits und Statusseminare
Hintergründe
Ist der Zukunftsfonds zur Zeit mit Geld ausgestattet ?
Ist der Zukunftsfonds zur Zeit mit Geld ausgestattet ?
JA
Nimmt die Geschäftsstelle zur Zeit Skizzen bzw. Anträge entgegen ?
Werden aktuell Skizzen bzw. Anträge entgegen genommen ?
JA
Ich interessiere mich für eine Förderung. Was muss ich tun?
Bitte prüfen Sie anhand unserer Infomappe für Antragsteller (.PDF) ob Ihr Vorhaben die von uns geforderte wissenschaftliche Exzellenz besitzt, in die von uns geförderten Technologiefelder gehört und ob die sonstigen Bedingungen, wie etwa die Zusammenarbeit wissenschaftlicher Einrichtungen und Unternehmen und die Ansiedlung des Projektes in Berlin etc., erfüllt werden.
Falls Sie nach der Lektüre zu dem Schluss gekommen sind, dass Ihre Projektidee in den Zukunftsfonds passen könnte, schicken Sie am Besten eine sehr kurze Projektbeschreibung per mail (hammel@tsb-berlin.de) oder setzen sich telefonisch mit uns in Verbindung und wir klären mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Welche Art von Projekten fördert der Zukunftsfonds?
„Gegenstand der Förderung des Zukunftsfonds sind regionale Innovationsprojekte, die durch aufeinander abgestimmte strukturbildende Maßnahmen, Aktivitäten und Initiativen den gesamten Innovationsprozess vorrangig in den Feldern Biotechnologie und Medizintechnik, Energietechnik, Verkehrstechnologie und IuK-Techniken /Multimedia stimulieren.“
In der konkreten Umsetzung dieser Formulierung aus der „Leitlinie zur Projektförderung“ (.PDF) bedeutet dies:
Der Zukunftsfonds fördert ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Er gewährt weder reine Investitions- noch Betriebsbeihilfen. Mittel des Fonds sind auch bei Gründungsvorhaben einsetzbar, allerdings nur zur (Teil-)Finanzierung von FuE-Kosten.
Der Zukunftsfonds fördert in der Regel nur Verbundprojekte, die von mindestens je einem Partner aus der Wirtschaft und aus einer Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Größere Konsortien werden gern gesehen.
Der Zukunftsfonds fördert Projekte, die für die Entwicklung der Region einen Mehrwert haben, der über den Nutzen der einzelnen Geförderten hinausgeht. Deshalb bevorzugt er Projekte, die zur Umsetzung der Berliner Innovationsstrategie beitragen.
Der Zukunftsfonds hat an Innovationen, die er fördert, den Anspruch, dass sie auf die Kommerzialisierung von Know-how der Berliner Wissenschaft zielen und auf neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die den Stand der Technik deutlich überschreiten.
Welche Technologiefelder u. Teilgebiete dieser Felder werden gefördert?
Die Innovationsstrategie des Landes Berlin http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/politik/kompetenzfelder.html benennt explizit die Technologiefelder Biotechnologie, Medizintechnik, Informations- und kommunikationstechnik / Medien, Optische Technologien sowie Verkehr und Mobilität als Kompetenzfelder, auf die sich Berlin besonders konzentriert. Innerhalb der Kompetenzfelder definiert die Innovationsstrategie Handlungsfelder, denen das Land besondere Bedeutung für die Regionalentwicklung zumisst. Projekte, die zu diesen Handlungsfeldern gehören, werden bevorzugt gefördert.
In der Biotechnologie werden folgende Handlungsfelder mit Förderungen durch den TSB Zukunftsfonds unterstützt:
- Innovative Biotechnologien: Funktionelle Genomforschung, Strukturbiologie, Bioanalytik und Produktionstechnologien für Ernährung, Gesundheit und Umwelt
- Diagnostika: in-vitro-Diagnostik (Mikro-Arrays, Biochips), in-vivo-Diagnostik (bildgebende Verfahren unterschiedlichster Ausprägung), Micro-Imaging Verfahren an indikationsbezogenen Tiermodellen, Diagnostische Tools für die translationale Medizin und individualisierte Therapie
- Wirkstoff- und Therapeutikaentwicklung
- Regenerative Medizin
In der Medizintechnik werden folgende Handlungsfelder mit Förderungen durch den TSB Zukunftsfonds unterstützt:
- Bildgebung
- Onkologie
- Herz / Kreislauf
- Telemedizin / medizinische Informatik
In der Informations- und Kommunikationstechnik werden folgende Handlungsfelder mit Förderungen durch den TSB Zukunftsfonds unterstützt:
- Breitbandkommunikation
- Konvergente Dienste
- Sicherheit mit Informationstechnologie
- Telemedizin / e-health
Im Kompetenzfeld Verkehr und Mobilität werden folgende Handlungsfelder mit Förderungen durch den TSB Zukunftsfonds unterstützt:
- Verkehrstelematik / Verkehrslogistik
- Bahnsystemtechnik
- Luft- und Raumfahrttechnik
- Kraftfahrzeugtechnik / Automotive
Im Kompetenzfeld optische Technologien werden folgende Handlungsfelder mit Förderungen durch den TSB Zukunftsfonds unterstützt:
- optische Datennetze / Glasfaserkommunikationsnetze
- Visualisierung und Sensorik
- Moderne UV- und Röntgentechnologie
- Optik und Photonik für den klinischen Einsatz
- Diodenlaser und Leuchtdioden (Lichtquellen für Kommunikation, Sensorik und zur intelligenten Beleuchtung)
- Lasertechnik
Ausserdem können Projekte auf dem Gebiet der Energietechnik gefördert werden.
Welche Kostenarten werden vom Zukunftsfonds gefördert?
Grundsätzlich werden projektnotwendige Personal- und Sachausgaben gefördert. Investitionen in neue Geräte können projektanteilig gefördert werden. Gemeinkosten und Abschreibungen bereits vorhandener Geräte können nicht gefördert werden. Bauliche Investitionen werden in der Regel nicht gefördert. Gefördert werden nur Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Für Betriebsbeihilfen, Start-up- und Wachstumsfinanzierungen und Finanzierungen anderer betriebsnotwendiger Aufwendungen sind der Kapitalmarkt und sofern vorhanden andere Förderprogramme zu nutzen. Details stehen in der „Infomappe für Antragsteller“ (.PDF).
Bis zu welcher Summe kann ich eine Förderung beantragen?
Die Fördersummen im Zukunftsfonds richten sich nach dem Bedarf des jeweiligen Projektes und werden nach inhaltlicher Prüfung durch Fachgutachter und kaufmännische Prüfung durch die Investitionsbank Berlin vertraglich festgelegt.
Welche Förderarten kennt der Zukunftsfonds?
Im Rahmen der Förderung aus dem Zukunftsfonds wird i.d.R. keine Vollfinanzierung bewilligt. In der Form sind sowohl Darlehen und Beteiligungen als auch bedingt rückzahlbare Zuschüsse möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Infomappe für Antragsteller (.PDF).
Muss ich mit Rückzahlungen an den Zukunftsfonds rechnen?
In jedem Fall (!) wird vertraglich eine Rückzahlung an den Fonds vereinbart. Im Antrag erwarten wir ein Angebot zur Mittelrückführung (.PDF), in dem Sie darstellen, wie Sie aus Einnahmen, die Sie aus der Ergebnisverwertung erzielen, Mittel an den Zukunftsfonds zurückführen. Mit dem Antrag ist eine quantitative Prognose vorzulegen, wann Sie welche Summen zurückzuzahlen beabsichtigen.
Wie wird die Rückzahlung erhaltener Mittel gestaltet?
Stille Beteiligungen oder Darlehen müssen am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. Für die Rückzahlung bedingt rückzahlbarer Zuschüsse wird eine Rückzahlungsvereinbarung geschlossen, die sowohl eine Komponente enthält, die sich am Unternehmenserfolg orientiert, als auch eine Komponente, die sich an der Verwertung des Projektergebnisses orientiert. Überwiegt die unternehmensabhängige Komponente, so wird die Rückzahlungspflicht auf die erhaltene Fördersumme gedeckelt.
Von nicht gewinnorientierten öffentlichen Forschungseinrichtungen wird erwartet, dass sie schutzrechtsfähige Ergebnisse patentieren und bereit sind, Teile künftiger Lizenzeinnahmen in den TSB Zukunftsfonds zurückzuführen.
Was ist der Unterschied zwischen industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung?
Für Arbeiten der industriellen Forschung gelten höhere Fördersätze als für Arbeiten der experimentellen Entwicklung. Deshalb ist die Unterscheidung relevant für die mögliche Förderhöhe. Industrielle Forschung ist Forschung, deren Ergebnis aus Erkenntnissen besteht, die benötigt werden, um neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Experimentelle Entwicklung ist die Umsetzung dieser Erkenntnisse in Pläne, Entwürfe, Prototypen,... Details stehen unter Ziffer 2 der Förderrichtlinie (.PDF).
Wird ein Projekt sicher über den zugesagten Zeitraum gefördert?
Ja. Es wird jeweils die gesamte, vertraglich vereinbarte Fördersumme für ein Projekt reserviert und festgelegt. Ausgezahlt wird unabhängig von Neueinzahlungen des Landes oder deren Ausbleiben einzig auf Grundlage des Vertrages zwischen Projektkonsortium und TSB.
Wie läuft das Bewilligungsverfahren ab?
Das Antragsverfahren im Zukunftsfonds ist zweistufig.
Zuerst ist eine Skizze einzureichen. Die Skizze wird vom TIR Technologie- und Innovationsrat bewertet. Fällt diese Wertung positiv aus, wird das Vorhaben zur Einreichung eines Antrages zugelassen.
Wenn auch der Antrag vom TIR positiv gewertet wird, wird er dem Kuratorium der TSB mit einer Förderempfehlung vorgelegt. Nach einer positiven Förderentscheidung des Kuratoriums werden die Verträge mit dem Antragsteller entsprechend des Kuratoriumsbeschlusses von der IBB ausgefertigt.
Welche Informationen und Formulare benötige ich zur Einreichung einer Skizze?
Die Skizze besteht aus einer Projektbeschreibung (max. 10 Seiten), einem Deckblatt und pro Antragsteller einem Formular. Eine Vorgabe für die Erstellung von Projektskizzen finden Sie in der Infomappe für Antragsteller (.PDF). Bitte achten Sie unabhängig davon, ob Sie die Gliederungsvorgabe nutzen oder nicht, darauf, dass die Skizze Ihres Vorhabens folgende Mindestanforderungen einhält, die grundsätzlich für jegliche Projektbeschreibung gilt:
Projektcharakter der Skizze (Projektanfang und –ende, genaue Formulierung eines Projektzieles, sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht)
Darstellung des Standes der Technik und des Neuigkeitscharakters des Vorhaben im Vergleich dazu (Projekte des Zukunftsfonds müssen klar über den Stand der Technik hinausgehen!)
Darstellung der zu erledigenden Arbeiten (Hinweis: Nur Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind förderfähig!)
Angabe eigener Vorarbeiten und Kompetenzen
Angabe, welche Förderung beantragt wird: Darlehen, stille Beteiligungen oder bedingt rückzahlbare Zuschüsse
Bei bedingt rückzahlbaren Zuschüssen: Angabe, wie und in welchem Zeitraum die Mittel zurückgezahlt werden
Plausible Angabe des Finanzbedarfes
Hinweis: Forschungsprogramme, Ideen, Businesspläne, etc. sind keine Projekte.
Skizzen, die die Mindeststandards an Projektbeschreibungen nicht einhalten, können wir unseren Entscheidern nicht vorlegen.
Zu jeder Projektskizze ist das ausgefüllte „Deckblatt für Projektskizzen“ (.doc) beizulegen. Von jedem einzelnen Projektpartner, der aus dem Zukunftsfonds gefördert werden soll, benötigen wir außerdem das (ausgefüllte und von einem Unterschriftsberechtigten unterschriebene) Formblatt „Angaben zum Antragsteller für Unternehmen“ (.doc) oder „Angaben zum Antragsteller für Institutionen“ (.doc). Bitte beachten Sie, dass Forschungseinrichtungen und Unternehmen unterschiedliche Formblätter benutzen.
Wird Ihre Skizze zur Antragstellung zugelassen, ist ein teilweise formulargebundener Antrag zu stellen.
Muss ich irgendwelche Termine bei der Antragstellung beachten?
Im Zukunftsfonds können zu jeder Zeit Projektideen eingereicht werden.
Der Technologie- und Innovationsrat des Landes Berlin tagt 3- bis 4-mal pro Jahr. Aus den Sitzungsterminen ergeben sich jeweils Stichtage zu denen vollständige Skizzen oder Anträge vorliegen müssen, wenn sie in der Sitzung behandelt werden sollen.
In diesem Sinn gelten folgende Termine für 2010:
Skizzen |Abgabe 04.01.2010 |zum TIR 01.03.2010
Anträge |Abgabe 18.12.2009 |zum TIR 01.03.2010
Skizzen |Abgabe 12.04.2010 |zum TIR 04.06.2010
Anträge |Abgabe 06.04.2010 |zum TIR 04.06.2010
Skizzen |Abgabe 13.09.2010 |zum TIR 29.10.2010
Anträge |Abgabe 13.08.2010 |zum TIR 29.10.2010
Wie lang sind die Bearbeitungszeiten im Zukunftsfonds?
Der Technologie- und Innovationsrat TIR ist das Gremium, das die Projekte auf ihre Passgerechtigkeit für den Zukunftsfonds prüft und Empfehlungen an das Kuratorium der TSB ausspricht, das letztlich über die Förderung eines Projektes entscheidet. Der TIR trifft sich 3- bis 4-mal pro Jahr.
Im ersten Schritt wird dem TIR eine Projektidee als Skizze vorgestellt, die, wenn sie positiv gewertet wurde, vom Antragsteller ausgearbeitet wird und im zweiten Schritt als Antrag erneut vor den TIR gebracht wird. Wird der Antrag ebenfalls positiv gewertet, wird er dem Kuratorium der TSB vorgelegt. Das Kuratorium der TSB tagt zeitversetzt zum TIR ebenfalls etwa 3- bis 4-mal pro Jahr.
Aus all dem ergibt sich, dass von der Skizzenphase bis zur Bewilligung in der Regel 8-9 Monate vergehen.
Außerdem ist die Bearbeitungszeit wesentlich von der Sorgfalt und Qualität der Antragstellung abhängig; wenn viele Auflagen ausgesprochen und nachgebessert werden muss, vergeht entsprechend mehr Zeit.
Welche Formulare und Dokumente benötige ich für die Antragsphase und wo finde ich diese?
Auf dieser Seite finden Sie die Formulare, die in der "Antragsphase" benötigt werden nicht; hier sind nur die Formulare für die "Skizzenphase" hinterlegt.
Nach der positiven Wertung Ihrer Skizze durch den TIR beginnt die "Antragsphase". Bei der Bearbeitung der kaufmännischen Fragen Ihres Antrags werden Sie Hilfestellung aus der Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten. Auf einem gemeinsamen Termin mit Ihnen, der IBB und der TSB, der von der Geschäftsstelle des Zukunftsfonds koordiniert wird, werden Ihnen die benötigten Formulare übergeben und es wird dargelegt, welche Auskünfte und Unterlagen von Ihnen beizubrigen sind.
Ausserdem erwarten wir von Ihnen einen Text mit der Projektbeschreibung. Anlagen zum Textteil sind: unterschriebenes Angebot zur Rückzahlung, Verwertungskonzept (soweit nicht im Text enthalten) sowie ein (zumindest im Entwurf vorliegender) Konsortialvertrag.
Nur alle Antragsteile zusammen, die Formularteile vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben, ergeben einen kompletten Antrag und werden den Entscheidern vorgelegt.
Kann ich den Antrag allein stellen oder brauche ich Partner?
Die regionalen Innovationsprojekte sollen vor allem auf eine stärkere Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft ausgerichtet sein, Kompetenzentwicklung in der Spitze ermöglichen, entsprechende Anstoß- und Impulswirkungen auch in der Breite entfalten sowie eine wirtschaftliche Verwertung in Berlin zum Ziel haben. Eine Institution oder ein Unternehmen allein können das nicht leisten. Deshalb werden in aller Regel Verbundprojekte mehrerer Partner gefördert.
Was muss ich beachten, wenn einer meiner Projektpartner nicht in Berlin angesiedelt ist?
Eine Förderung durch den Zukunftsfonds ist nur für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten möglich, die in Berliner Betriebsstätten durchgeführt werden. Im Projekt können auch Partner außerhalb Berlins mitwirken. Diese können aber nicht aus dem Zukunftsfonds gefördert werden. Sie müssen sich um eine Förderung durch die Region bemühen, in der die Arbeiten durchgeführt werden.
Angabe „eigene Vorarbeiten“ im Antrag
Sowohl im Antrag als auch in der Vorgabe für die Gliederung von Skizzen, wird u.a. auch nach Ihren eigenen Vorarbeiten zum Projekt gefragt. Die Angabe eigener Vorarbeiten wird im ZFB primär als Kompetenznachweis gesehen und ist notwendig.
Die Nichtangabe von inhaltlich relevanten erhaltenen oder beantragten Fördermitteln im Antrag kann auch zur Sofortablehnung Ihres Antrages führen.
Projektaudits und Statusseminare
Wenn Ihre Skizze eine positive Bewertung durch den TIR erhalten hat und Sie damit zur Antragstellung aufgefordert werden, werden Sie und Ihre Projektpartner von der Geschäftsstelle des Zukunftsfonds zu einem Projektaudit eingeladen.
Das Audit findet sofort nach der Antragseinreichung statt. Es dient der kritischen Diskussion der Projektziele, der Feststellung des Reifegrades der Projektplanung, der Überprüfung des Erfüllungsgrades etwaiger Auflagen und der Verhandlung der Konditionen für die Rückzahlung der Fördermittel. Die beim Audit erarbeiteten Ergebnisse können noch in den Antrag einfliessen, da Ihnen eine Zeit der Nachbereitung des Antrags eingeräumt wird, bevor er dem TIR vorgelegt wird.
In laufenden Projekten sind von Ihnen regelmäßige Statusseminare durchzuführen, die der Kontrolle des planmäßigen Forschritts der Arbeiten und der Einhaltung der Budgets dienen. Im Merkblatt „Audits und Statusseminare“ (.PDF) haben wir für Sie zusammengestellt, welche Aussagen und Präsentationen wir von Ihnen erwarten.
Woher stammen die Mittel des Zukunftsfonds?
Die ausgereichten Fördermittel sind durchweg öffentliche Mittel. Sie stammen vom Land Berlin und werden von der EU kofinanziert aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) (http://www.berlin.de/strukturfonds/html/efre_allg.html).
Hintergrund der Fondseinrichtung war der politische Wille, 10% des Erlöses aus dem Verkauf der Wasserbetriebe für Aktivitäten zu verwenden, die zur Zukunftsfähigkeit der Stadt beitragen. Die Fondskonstruktion wurde bewusst gewählt, um bei diesen als prioritär eingestuften Aufgaben auch dann handlungsfähig zu bleiben, wenn die Haushaltslage angespannt ist.
Andere Berliner Förderprogramme
Neben dem Zukunftsfonds hat Berlin zwei (deutlich größere) Wirtschaftsförderprogramme, aus denen Projekte gefördert werden können: Das Programm GA (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) fördert Investitionen von Unternehmen. Das Programm ProFIT (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien) fördert FuE-Tätigkeit von Unternehmen oder von Unternehmen im Verbund mit der Wissenschaft. Außerdem hat Berlin eine Reihe kleinerer Förderprogramme (Innovationsassistent, Filmförderung, Weiterbildung, Bürgschaftsprogramm) für spezielle Aufgaben. Die Investitionsbank Berlin bietet darüber hinaus eine Reihe kapitalmarktüblicher Förderprogramme an (geförderte Darlehen, stille Beteiligungen und Venture Capital).
Speziell zum Programm ProFIT grenzt sich der Zukunftsfonds zum einen dadurch ab, dass der Zusatznutzen für die Region, der über den Nutzen für die Beteiligten hinausgeht, formulierbar sein muss, zum anderen dadurch, dass der Zeithorizont, innerhalb dessen mit neuen Produkten aus der Umsetzung gerechnet wird, beim Zukunftsfonds meist länger ist (5 bis 8 Jahre nach Projektende) als bei ProFIT (bis 3 Jahre).
Informationen zu allen anderen Berliner Wirtschaftsförderprogrammen finden Sie auf der Webseite der Investitionsbank Berlin .
Wer ist der TIR?
Der Technologie- und Innovationsrat des Landes Berlin (TIR) wurde erstmals im Januar 2000 durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin berufen. Er berät das Land Berlin in allen technologiepolitischen Fragestellungen. Der TIR ist gleichzeitig Beirat des Kuratoriums der TSB Technologiestiftung Innovationszentrum Berlin. Auf der Grundlage von Empfehlungen des TIR trifft das Kuratorium der TSB Förderentscheidungen im Zukunftsfonds. Der TIR ist aus Vertretern von Wissenschaft und Wirtschaft zusammengesetzt. Seine Mitglieder verfügen über internationale Erfahrung und kommen nicht aus Berlin. Die meisten seiner Mitglieder kennen die Stadt durch ihr teilweise langjähriges persönliches Engagement. Die Mitgliedschaft im TIR ist eine persönliche Mitgliedschaft. Die Mitglieder sind für 4 Jahre berufen.
Die Mitglieder des TIR für die Amtsperiode 2008 - 2011 sind:
Dr. Norbert Bensel
Prof. Dr. Andreas Busch, Mitglied des Vorstandes, Bayer Schering Pharma AG
Prof. Dr. Hannelore Daniel, TU München, Wissenschaftszentrum Weihenstephan
Hans-Joachim Kamp, Philips Deutschland GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Christopher Schläffer, Group Product & Innovation Officer, Deutsche Telekom AG
Prof. Dr. Andreas Tünnermann, Leiter des Fraunhofer-Institut für Angewandte Optik und Feinmechanik IOF, Jena
Dr. Reinhard Uppenkamp, Vorstandsvorsitzender, Berlin-Chemie AG
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Wahlster, Direktor, DFKI, German Research Center for AI (Beiratsvorsitzender)
Thomas Waschke, Daimler AG, Leiter Sozialwissenschaftliche Systemforschung
Prof. Dr.-Ing. J.-D. Wörner, Vorsitzender des Vorstandes, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt in der Helmholtz-Gemeinschaft
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Die Vorhaben des Zukunftsfonds Berlin werden von der Europäischen Union und dem Land Berlin kofinanziert. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung.

